Risikomanagement

Die Aussage „Ohne Risiko kein Gewinn“ ist eine Plattitüde und sollte eine Einzahlung in das Phrasenschwein zur Folge haben, was sie aber in der Sache nicht falsch macht. Schon die Risiken eines einzelnen Anlagenbau- oder Infrastrukturprojekts können zu einer existentiellen Bedrohung für ein beim Projekt beteiligtes Unternehmen führen. Es kommt deshalb darauf an, diese Risiken frühzeitig zu erkennen, sie realistisch einzuschätzen und nach Möglichkeit zu minimieren. Soweit Risiken eingegangen werden, sollte es der vorherigen Freigabe einer entsprechenden Managementebene bedürfen. Dazu sollte es mit einem Risikomanagementsystem einen definierten Prozess geben, der Angebots- und Abwicklungsphase umfasst. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Verfahren und Methoden erhalten Sie, wenn Sie das graue Feld weiter unten anklicken.

Meine Leistungen

Im Rahmen der Risikomanagementberatung unterstütze ich Unternehmen dabei, einen systematischen Risikomanagementprozess für Anlagenbau- oder Infrastrukturprojekte zu etablieren oder einen bestehenden Risikomanagementprozess zu analysieren und ggf. zu verbessern. Ferner unterstütze ich die juristische Analyse von Vertragsentwürfen und Ausschreibungsbedingungen. Während ich mich auf die juristischen Aspekte beschränke, würden technische und baubetriebliche Aspekte von meinen Kooperationspartnern behandelt werden. Die Beratung kann Angebots- und Abwicklungsphase umfassen. Sie ist nicht nur an Auftragnehmer, sondern auch an Auftraggeber gerichtet. Meine Kooperationspartner und ich verfügen über langjährige einschlägige Berufserfahrung im Risikomanagement von Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten.


Hintergrundinformation zum Risikomanagement

Risikomanagement in der Angebots- und Abwicklungsphase

Angesichts der existentiellen Bedrohung, die die Risiken eines einzelnen Projektes für ein Unternehmen darstellen können, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Projektrisiken – für Auftragnehmer und Auftraggeber – zwingend erforderlich. Die entscheidende Frage bei Vertragsschluss sollte sein, ob das erwartete positive Ergebnis eines Projekts die einzugehenden Risiken aufwiegt. Devisen wie „Augen zu und durch“ oder „Wird schon gutgehen“ wären dagegen grob fahrlässig. Auch § 91 II Aktiengesetz verlangt die Einführung eines Risikomanagementsystems. Risikofreude oder –aversion der Arbeitsebene sollten ebenfalls nicht entscheidend sein, da das auf das Zufallsprinzip hinausliefe. Stattdessen sollte ein systematischer Ansatz gewählt und ein standardisierter Prozess etabliert werden, durch den frühzeitig die typischerweise relevanten Projektrisiken identifiziert werden. Anschließend ist zu überlegen, inwieweit sie sinnvollerweise minimiert oder transferiert (auf Versicherungen oder Vertragspartner) werden können. Der Prozess sollte sowohl die Ausschreibungs- bzw. Angebotsphase als auch die Abwicklungsphase umfassen. Es sollte ferner vorab festgelegt werden, auf welcher Hierarchieebene Entscheidungen über die Freigabe von Risiken zu erfolgen haben. In der Abwicklungsphase ist die Entwicklung von Risiken durch einen entsprechenden Prozess systematisch zu verfolgen (und sind sich bietende Chancen zu nutzen). Durch die Sammlung von Daten zum Abschluss eines Projektes wird zudem eine Datenbasis für das Risikomanagement von Folgeprojekten geschaffen. Da es um technische, betriebswirtschaftlich und juristische Risiken geht, ist ein interdisziplinärer Ansatz erforderlich; deshalb arbeite ich mit Kooperationspartnern zusammen, die sich vorrangig um technische und baubetriebliche Fragen kümmern. Außerdem spielt das Know-how und die Erfahrungen des Mandanten eine zentrale Rolle. Das Risikomanagementsystem sollte zudem unternehmensspezifisch sein und auf Größe und Struktur des Unternehmens und seine typischen Projekte zugeschnitten sein. Es geht nicht um das Überstülpen eines Standardkonzepts. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber sollten über derartige Risikomanagementsysteme verfügen. Zudem ist es nicht nur um nationale und internationale Großprojekte sinnvoll, sondern auch für kleinere Projekte, da auch von ihnen erhebliche Risiken für die beteiligten Unternehmen ausgehen können.


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