Konfliktmanagement 

Konfliktmanagement bei Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten wird in erheblichem Umfang durch Schiedsgerichtsverfahren bewerkstelligt. Da diese oft teuer und zeitaufwändig sind, gibt es seit einiger Zeit zunehmend Bestrebungen, Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR) einzusetzen wie Adjudikation, Dispute Boards, Mediation etc. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Verfahren und Methoden erhalten Sie, wenn Sie die grauen Felder weiter unten anklicken.

Meine Leistungen

Ich bin als Schiedsrichter im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren und als neutraler Dritter in den genannten ADR-Verfahren tätig. Ich bin in nationalen und internationalen Verfahren tätig und in (von einer Streitbeilegungsinstitution) administrierten ebenso wie nicht-administrierten Verfahren. Außerdem berate ich als Anwalt bei der Projektabwicklung und im Rahmen von Streitigkeiten. Darüber hinaus biete ich Seminare und Schulungen zu Fragen der Streitbeilegung und des Anlagenbaus an.

Streitbeilegungsverfahren im Einzelnen

Schiedsgerichtsbarkeit

Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten bei Projekten des Anlagenbaus und des Baus sind zwar unerwünscht, aber in gewissem Umfang wohl unvermeidlich. Aus Sicht der Beteiligten sollten sie möglichst zeitnah gelöst werden, um insbesondere die Projektabwicklung nicht zu gefährden. Zudem sollten sie aus nahe liegenden Gründen möglichst kostengünstig beigelegt werden. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Inhouse Counsel bin ich mir dessen bewusst und versuche dem Rechnung zu tragen. Bei Anlagenbauprojekten hat Schiedsgerichtsbarkeit als Mittel der Streitbeilegung eine lange Tradition. Bei Bauprojekten spielt sie ebenfalls eine wichtige Rolle, auch wenn hier die Gerichtsbarkeit weiterhin von erheblicher Bedeutung ist. Festzuhalten ist allerdings, dass nicht nur Gerichtsverfahren lange dauern, sondern mittlerweile auch Schiedsgerichtsverfahren, die in aller Regel drei Jahre und (zum Teil deutlich) mehr beanspruchen. Vor allem aufgrund der Honorare der externen Anwälte sowie von Sachverständigen sind sie auch sehr teuer. Verfahrensordnungen für Schiedsgerichte bieten z. B. die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS; s. www.dis-arb.de), die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (www.dg-baurecht.de) und die International Chamber of Commerce (ICC, s. www.iccwbo.org) an. Als Schiedsrichter bemühe ich mich nicht nur darum, auf ein juristisch überzeugendes, angemessenes Ergebnis hinzuwirken, sondern auch darum, das Schiedsverfahren – in Absprache mit den Parteien – im Rahmen der Möglichkeiten und abhängig von der Komplexität der Streitigkeit –  zügig durchzuführen.

Alternative Dispute Resolution allgemein, Adjudikation, Dispute Boards
Als Alternativen zur Schiedsgerichtsbarkeit kommen Verfahren der alternativen oder außergerichtlichen Streitbeilegung in Betracht. Die englische Bezeichnung ist Alternative Dispute Resolution; die Abkürzung ADR ist auch im Deutschen gebräuchlich. Zu nennen sind insbesondere Adjudikation und Dispute Boards. Bei der Adjudikation trifft ein von den Parteien oder einer neutralen benennenden Stelle benannter Dritter – der Adjudikator – nach einem summarischen, nur wenige Wochen oder Monate dauernden Verfahren eine vorläufig bindende Entscheidung, die noch im Rahmen des laufenden Projekts berücksichtigt werden kann.  Der Adjudikator kann, aber muss nicht Jurist sein; er kann auch Ingenieur oder Baubetriebler sein – je nachdem welche Fragen beim jeweiligen Konflikt im Vordergrund stehen. S. z. B. die Schiedsgutachtenordnung der DIS (www.dis-arb.de) , die eine Adjudikationsordnung ist oder die SL Bau (www.dg-baurecht.de) der Deutschen Gesellschaft für Baurecht. Ein Dispute Board ist ein meist schon zu Projektbeginn, wenn es noch keine Streitigkeiten gibt, eingesetztes Gremium, das in der Regel aus drei Mitgliedern besteht. Typisch und sinnvoll ist eine interdisziplinäre Zusammensetzung aus Juristen, Ingenieuren und Baubetrieblern. Da es sich zu Beginn des Projektes bereits in gewissem Umfang mit dem Projekt vertraut machen kann und da es bereits benannt ist, wenn Konflikte entstehen, kann es sehr schnell tätig werden, um Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten informell oder durch Empfehlung oder vorläufig bindende Entscheidung beizulegen.  S. z. B. Adjudikationsordnung der DIS (www.dis-arb.de) oder die ICC DB Rules (www.iccwbo.org).
Mediation etc.

Auch die Mediation sollte als Mittel der Konfliktlösung im Bau und Anlagenbau in Betracht gezogen werden. Hier  geht es darum, dass der neutrale Dritte im Rahmen eines strukturierten Verfahrens den Parteien hilft, eine Verhandlungslösung zu finden. Mediationsordnungen bieten z. B. an die DIS (www.dis-arb.de), die IHK München (www.muenchen.ihk.de) oder die IHK Darmstadt (www.darmstadt.ihk.de), das EUCON (www.eucon-institut.de) oder – international – die ICC (s. www.iccwbo.org). Auch ein neutrales Gutachten (s. die Gutachtenordnung der DIS, www.dis-arb.de, oder die Rules of Expertise der ICC, s. www.iccwbo.org) kommt in Betracht. Zu beachten ist auch das Konfliktmanagementverfahren der DIS. Gibt es bei einem Projekt kein projektbegleitendes Dispute Board und können die Parteien sich im Falle eines Konflikts nicht auf ein ADR-Verfahren einigen, so können sie versuchen, im Rahmen des DIS-Konfliktmanagementverfahrens mit Hilfe eines neutralen Dritten – des Konfliktmanagers – das geeignete ADR-Verfahren zu finden. Der Konfliktmanager hat dabei keine Entscheidungsbefugnis, sondern er kann allenfalls Empfehlungen aussprechen. S. DIS-Konfliktmanagementordnung unter www.dis-arb.de. Ist eine Partei auf einen vollstreckbaren, rechtskräftigen Titel angewiesen, bleibt allerdings weiterhin nur die Möglichkeit eines Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahrens als ultima ratio, wobei die internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen in der Regel besser ist als die von Gerichtsurteilen.

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